Gebührenermäßigung
Vorbehaltlich der Bewilligung finanzieller Mittel durch das Land NRW können nachfolgend aufgeführte Personengruppen und ihre Familienmitglieder eine Ermäßigung der Kursgebühr bei Anmeldung beantragen.
Dies ist nur persönlich in der Verwaltung gleichzeitig mit der Anmeldung zu einem Kursangebot möglich. Die Bedürftigkeit ist nachzuweisen und schriftlich zu bestätigen. Über die Gewährung entscheidet die Einrichtung im Rahmen der bewilligten Mittel.
* Familien aus sozialen Brennpunkten und aus Gebieten mit
unterdurchschnittlicher Sozial- und Infrastruktur;
* Sozialhilfeempfänger und ihre Familien, Arbeitslose
und Kurzarbeiter und ihre Familien;
* Ein-Eltern-Familien und Familien mit drei und mehr Kindern;
* Ausländer-Familien, Übersiedler-Familien und Spätaussiedler-Familien;
* Familien mit Behinderten oder Suchtkrankheiten;
* von Strafvollzug betroffene Familien.
- Ermäßigung 50 % der Kursgebühr; max. 23,00 €
- Ermäßigung wird je gebuchten Kurs gewährt, ggf. auch mehrere Kurse
- die Bedürftigkeit ist glaubhaft zu machen und ggf. zu belegen
- für Kurse bis 13,00 € Gebühr wird keine Ermäßigung gewährt
- keine Ermäßigung bei Kinderkursen ohne Teilnahme von Eltern,
bzw. einer erwachsenen Begleitperson
- keine Ermäßigung auf Einzelveranstaltungen oder Kurse mit entsprechendem
Hinweis "keine Ermäßigung möglich"